Ein letztes Mal: 7 Argumente revisited
In meinen Beträgen vom 14. Dezember und 7. Januar habe ich über die Aufklärungsinitiativen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Zusammenhang mit einer etwaigen Impfpflicht berichtet. Am 9. März haben wir uns erneut, mittlerweile auf 81 Personen angewachsen, mit einem Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewendet, kein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht zu verabschieden. Die Abstimmung im Bundestag ist für den 7. April, 9 Uhr, angekündigt. Unser Appell wird durch eine Zusammenstellung des aktuellen Stands der Wissenschaft zu Themen wie Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Risikopotential der Impfstoffe, Intensivbettenbelegung und Übersterblichkeit gestützt.
Dabei hat unsere Gruppe die verfügbaren Fakten und wissenschaftlichen Quellen zu den untersuchten Themen juristisch, medizinisch und statistisch-epidemiologisch ausgewertet und ergebnisoffen alles Für und Wider abgewogen – eben so, wie es nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis stets der Fall sein sollte. Daraus ist dieses knapp 70-seitige Papier hervorgegangen, das ein Licht aus einer anderen Perspektive auf die Geschehnisse wirft, als derjenigen, die seit zwei Jahren die Berichterstattung der alten Medien prägt.
Unser Fazit lautet, dass zentrale Fragen, die beantwortet werden müssten, um eine gesetzliche Impfpflicht zu rechtfertigen, nicht annähernd systematisch untersucht worden sind und auf dieser Grundlage die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht sicher verfassungswidrig wäre. Unsere Argumentation der Verfassungswidrigkeit kann im Brief an die Abgeordneten nachvollzogen werden, den ich unten wiedergebe; die wissenschaftlichen Argumente im Einzelnen befinden sich in dem 70-Seiten-Dokument, das ich als pdf-Datei beifüge. Wenn du dich für diese wissenschaftlichen Argumente interessierst, aber nicht die Zeit zum Lesen des gesamten Papiers aufbringen möchtest, so kannst du die zusammenfassenden Texte in den hellblau unterlegten Boxen für einen Kurzüberblick lesen.
Ähnlich wie auch schon dem Beitrag der Gruppe vom 14. Dezember ist es dieser neuen Initiative auf Linkedin ergangen: Nachdem sie auf Linkedin gepostet worden war, wurde sie wieder innerhalb kürzester Zeit gesperrt. Die Begründung von Linkedin bestand aus dem einzigen Wort „Falschinformation“. Bis zur Entfernung wies der Beitrag über 15.000 Ansichten und über 400 Reaktionen auf.
Sowohl der Brief als auch die Zusammenstellung der wissenschaftlichen Argumente können (wie auch schon unser Appell vom 6. Januar) darüber hinaus über die Webseite 7argumente.de abgerufen werden.
Ein Video des Kanals 7Argumente in art. Zur näheren Beschreibung siehe Text und Bildnachweis am Ende des Beitrags.
und produzieren Videos zur Thematik, die sie dort verbreiten. Die Videos sind zum einen eigene Beiträge aus den Reihen der Wissenschaftlerinnen unserer Initiative, zum anderen sind sie aus einem Videowettbewerb hervorgegangen, den die Companien les voisin (Klaus und Eva Schmidtchen) gewonnen haben. Aus den Beiträgen der Companien les voisin stammen auch das Headerbild und die beiden hier eingebundenen Videos (siehe auch Beschreibung im Bildnachweis unten).
Warum „Ein letztes Mal“ im Titel?
Noch ein persönliches Wort zu meinem Mitwirken in dieser Gruppe. Für mich besteht die Hauptmotivation meiner Mitwirkung in dieser Gruppe in der Aufklärung der Bevölkerung, weniger in der Absicht, andere (noch dazu Abgeordnete) von meinem Weltbild zu überzeugen. Aufklärung halte ich jedoch nach wie vor für notwendig, auch wenn ich das Gefühl habe, dass sich mittlerweile mehr und mehr Erkenntnisse auch in der breiten Bevölkerung einstellen. Abgesehen davon war und ist es ein bereicherndes Erlebnis für mich, in einer großen Gruppe Gleichgesinnter an einem Strang zu ziehen, und ich bin dankbar, dieser Gruppe angehören zu dürfen. In den letzten Wochen bin ich jedoch zunehmend zu der Überzeugung gelangt, dass es mittlerweile weltweit hinreichend viele Initiativen wie die unsrige gibt, die an der Aufklärung der Geschehnisse arbeiten, und dass früher oder später unweigerlich Tatschen ans Tageslicht kommen werden, derer sich viele zurzeit noch nicht bewusst sind. Etliche werden sich dann wohl mit Gefühlen wie Scham und Schuld auseinanderzusetzen haben; andere dürfen sich in Vergebung üben. Zu diesem Thema möchte ich beizeiten noch einen separaten Beitrag über die sehr inspirierende Abhandlung „Verzeihen: Vom Umgang mit Schuld“ von Svenja Flaßpöhler (die hier wieder mal auftaucht…) aus dem Jahr 2016 schreiben.
Ein weiteres Video des Kanals 7Argumente in art. Zur näheren Beschreibung siehe Text und Bildnachweis am Ende des Beitrags.
Ganz im Sinne des Mottos diese Blogs werde ich meine Energie nun vorwiegend dem Beginn von etwa Neuem widmen, da das Alte ohnehin dem Untergang geweiht ist. Warum es noch länger künstlich beatmen, indem man ihm Aufmerksamkeit schenkt – auch in Form von Kampf?
Wenn man Freiheit erfahren will, muss man frei sein. Solange man für die Freiheit kämpft, projiziert man sie in die Zukunft und lebt in
dem Bewusstsein, unfrei zu sein. Die Suche nach der Lösung kreiert das Problem – ein Dilemma, aus der man sich nur befreien kann, indem man aus dem System heraustritt. Wohin man dabei tritt, ist freilich nicht unwesentlich. Für mich ergibt es jedenfalls mehr Sinn, Energie in eine positive Zukunft als in eine negative Vergangenheit zu investieren. Abgesehen davon erscheint es mir in einem gewissen Sinne unlogisch, um Freiheit zu bitten, noch dazu diejenigen, die sie einem vermeintlich genommen haben. – Freiheit argumentiert nicht, Freiheit ist.
Aber hier nun unser Brief an die Abgeordneten mit der Liste der Autorinnen und Autoren sowie das PDF-Dokument zum aktuellen Stand der Wissenschaft.
Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig
9. März 2022
Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.
Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?
Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.
Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.
Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].
(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)
Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].
Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].
Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.
In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.
Die Gruppe der Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk
[Nachtrag am 27. März 2022: Heute hat die 7-Argumente-Gruppe auch eine Eingabe bei der EU-Kommission mit einer Stellungnahme gegen eine Verlängerung des Covid-Zertifikats, die ab Juli 2022 geplant ist, eingereicht. Über diese Webseite können Einzelpersonen ebenfalls Stellungnahmen dazu abgeben. ]
Bildnachweise: Headerbild: Ausschnitt aus dem YouTube-Video „Compagnie les Voisins 5“ des Kanals 7Argumente in art. Paul und Eva Schmidtchen © 2022
Hier die Selbstbeschreibung des Kanals:
„Eine offene und pluralistische Gesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass Künstlerinnen und Künstler gesellschaftliche Fragen aufgreifen, diese ästhetisch verarbeiten, kommentieren, multiperspektivisch interpretieren, karikieren und so Nachdenkprozesse anregen. Die hier veröffentlichten Videos basieren im weitesten Sinne auf der Auseinandersetzung mit den 7 Argumenten und sind zum Teil aus einem Videowettbewerb hervorgegangen.
Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern macht sichtbar (Paul Klee, 1920)“
Symbol für PDF-Dokument: (c) Resoomer, Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)